Damit Ihr Arbeitgeber die Beiträge an das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg abführen kann, müssen Sie eine neue Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Das heißt, Sie müssen aktiv werden
Der DRV-Befreiungsantrag ist ausschließlich online zu stellen. Sie erreichen das elektronische Antragsformular unter dem folgenden Link:
Nachdem die DRV positiv über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie Ihren Befreiungsbescheid per Post. Sie erhalten zusätzlich ein Bescheidexemplar für Ihren Arbeitgeber. Bitte leiten Sie dieses umgehend an Ihren Arbeitgeber weiter, damit Ihre Rentenversicherungsbeiträge anschließend an das Versorgungswerk abgeführt werden können.
Damit die beantragte Befreiung ab der Aufnahme der neuen Beschäftigung wirksam werden kann, muss Ihr Antrag innerhalb von drei Monaten ab Beschäftigungsbeginn gestellt werden. Bei verspäteter oder ausbleibender Antragstellung tritt eine doppelte Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung und zum Versorgungswerk ein. Versäumen Sie daher bitte nicht die Frist.
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln und sich Ihr neuer Tätigkeitsort nicht mehr in Hamburg befindet, ist damit regelmäßig auch ein notwendiger Wechsel der Versorgungseinrichtung verbunden.
Auch wenn Sie ihre Tätigkeit als Arzt niederlegen und aus der Ärztekammer Hamburg ausscheiden, können Sie unter Umständen weiter im Versorgungswerk bleiben - als freiwilliges Mitglied! Mehr Informationen dazu haben wir im Menüpunkt "Freiwillige Mitgliedschaft" für Sie zusammen gestellt.