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Unsere Adresse

Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg
Stadthausbrücke 12
20355 Hamburg

Neuer Job? Bitte geben Sie uns Bescheid

Warum muss ich das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg bei einem Stellenwechsel informieren?

Damit Ihr Arbeitgeber die Beiträge an das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg abführen kann, müssen Sie eine neue Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Das heißt, Sie müssen aktiv werden

  • wenn Sie zu einem anderen Arbeitgeber wechseln

    oder

  • wenn Sie bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber eine neue Stelle übernehmen

Elektronischer DRV-Befreiungsantrag

Der DRV-Befreiungsantrag ist ausschließlich online zu stellen. Sie erreichen das elektronische Antragsformular unter dem folgenden Link:

Nachdem die DRV positiv über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie Ihren Befreiungsbescheid per Post. Sie erhalten zusätzlich ein Bescheidexemplar für Ihren Arbeitgeber. Bitte leiten Sie dieses umgehend an Ihren Arbeitgeber weiter, damit Ihre Rentenversicherungsbeiträge anschließend an das Versorgungswerk abgeführt werden können.

Hinweise zum Ausfüllen des Antrags:

  • Informationen zum Arbeitgeber

    Geben Sie im Antragsformular unbedingt den Namen und die Adresse Ihres Arbeitgebers an, um die Ablehnung Ihres Antrags zu vermeiden.

  • Mitgliedsnummer & Kammermitgliedschaft

    Falls Sie Ihre vollständige Mitgliedsnummer oder den Beginn Ihrer Kammermitgliedschaft nicht sicher wissen, lassen Sie diese Felder gerne frei und senden den Antrag dennoch ab. Wir tragen diese Informationen gerne für Sie nach.

Bitte beachten Sie:

Damit die beantragte Befreiung ab der Aufnahme der neuen Beschäftigung wirksam werden kann, muss Ihr Antrag innerhalb von drei Monaten ab Beschäftigungsbeginn gestellt werden. Bei verspäteter oder ausbleibender Antragstellung tritt eine doppelte Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung und zum Versorgungswerk ein. Versäumen Sie daher bitte nicht die Frist.

Mein neuer Tätigkeitsort ist nicht mehr in Hamburg. Was passiert jetzt?

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln und sich Ihr neuer Tätigkeitsort nicht mehr in Hamburg befindet, ist damit regelmäßig auch ein notwendiger Wechsel der Versorgungseinrichtung verbunden.

  • Bitte informieren Sie uns kurz - gerne auch telefonisch - über diese Änderung

  • Mehr Informationen über die weiteren Auswirkungen und Möglichkeiten bei einem Wechsel des Kammerbereichs finden Sie auch unter dem Menüpunkt "Kammerwechsel"

Ich bin nicht mehr ärztlich tätig. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

Auch wenn Sie ihre Tätigkeit als Arzt niederlegen und aus der Ärztekammer Hamburg ausscheiden, können Sie unter Umständen weiter im Versorgungswerk bleiben - als freiwilliges Mitglied! Mehr Informationen dazu haben wir im Menüpunkt "Freiwillige Mitgliedschaft" für Sie zusammen gestellt.