Sie ziehen ins Ausland und beenden Ihre Berufstätigkeit in Hamburg. Damit endet auch Ihre Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk. Falls Sie keine freiwilligen Beiträge zahlen, werden Sie künftig als beitragsfreies Mitglied geführt.
Wenn Sie sich also nicht nur vorübergehend, zum Beispiel für einen Urlaub, im Ausland aufhalten,
Sie haben jedoch auch weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft Beiträge an das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg zu leisten.
Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Auslandsaufenthalt auch der Ärztekammer Hamburg zu melden.