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Unsere Adresse

Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg
Stadthausbrücke 12
20355 Hamburg

Unsere Beiträge berücksichtigen Ihre berufliche Situation

Welche Versorgungsbeiträge bezahle ich als Mitglied des Versorgungswerks der Ärztekammer Hamburg?

Unsere Mitglieder gehen ihrer Tätigkeit unter den unterschiedlichsten Bedingungen nach. Manche sind abhängig beschäftigt, andere selbstständig. Wieder andere beziehen zeitweise Arbeitslosen- oder Krankengeld. Das berücksichtigen wir bei den Versorgungsbeiträgen. Deshalb variieren die Versorgungsbeiträge, die unsere Mitglieder entrichten.

Beispiel für abhängig Beschäftigte, also angestellte Ärztinnen und Ärzte

Angestellte Ärztinnen und Ärzte, die sich zu Gunsten des Versorgungswerks der Ärztekammer Hamburg von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, entrichten

  • Versorgungsbeiträge in der Höhe der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge

    Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, sich mit der Hälfte des Beitrags an den Versorgungsbeiträgen zu beteiligen.

Angestellte Ärztinnen und Ärzte, die sich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, haben zusätzlich zu den gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen Versorgungsbeiträge an das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg in Höhe von 1/10 des höchsten Pflichtbeitrags der gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten. Um diese doppelte Beitragsbelastung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung möglichst unverzüglich zu beantragen.

Elektronischer DRV-Befreiungsantrag

Der DRV-Befreiungsantrag ist ausschließlich online zu stellen. Sie erreichen das elektronische Antragsformular unter dem folgenden Link:

Nachdem die DRV positiv über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie Ihren Befreiungsbescheid per Post. Sie erhalten zusätzlich ein Bescheidexemplar für Ihren Arbeitgeber. Bitte leiten Sie dieses umgehend an Ihren Arbeitgeber weiter, damit Ihre Rentenversicherungsbeiträge anschließend an das Versorgungswerk abgeführt werden können.

Hinweise zum Ausfüllen des Antrags:

  • Informationen zum Arbeitgeber

    Geben Sie im Antragsformular unbedingt den Namen und die Adresse Ihres Arbeitgebers an, um die Ablehnung Ihres Antrags zu vermeiden.

  • Mitgliedsnummer & Kammermitgliedschaft

    Falls Sie Ihre vollständige Mitgliedsnummer oder den Beginn Ihrer Kammermitgliedschaft nicht sicher wissen, lassen Sie diese Felder gerne frei und senden den Antrag dennoch ab. Wir tragen diese Informationen gerne für Sie nach.

Übrigens

Wird von Ärztinnen oder Ärzten eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit ausgeübt, kann von der Pflegeperson bei der zuständigen Pflegekasse die Beitragsentrichtung der Versorgungsbeiträge an das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg beantragt werden.

Ihnen fehlt der Durchblick?

In unserem Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und den Leistungen im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg.