Unsere Mitglieder gehen ihrer Tätigkeit unter den unterschiedlichsten Bedingungen nach. Manche sind abhängig beschäftigt, andere selbstständig. Wieder andere beziehen zeitweise Arbeitslosen- oder Krankengeld. Das berücksichtigen wir bei den Versorgungsbeiträgen. Deshalb variieren die Versorgungsbeiträge, die unsere Mitglieder entrichten.
Angestellte Ärztinnen und Ärzte, die sich zu Gunsten des Versorgungswerks der Ärztekammer Hamburg von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, entrichten
Angestellte Ärztinnen und Ärzte, die sich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, haben zusätzlich zu den gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen Versorgungsbeiträge an das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg in Höhe von 1/10 des höchsten Pflichtbeitrags der gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten. Um diese doppelte Beitragsbelastung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung möglichst unverzüglich zu beantragen.
Der DRV-Befreiungsantrag ist ausschließlich online zu stellen. Sie erreichen das elektronische Antragsformular unter dem folgenden Link:
Nachdem die DRV positiv über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie Ihren Befreiungsbescheid per Post. Sie erhalten zusätzlich ein Bescheidexemplar für Ihren Arbeitgeber. Bitte leiten Sie dieses umgehend an Ihren Arbeitgeber weiter, damit Ihre Rentenversicherungsbeiträge anschließend an das Versorgungswerk abgeführt werden können.
Wird von Ärztinnen oder Ärzten eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit ausgeübt, kann von der Pflegeperson bei der zuständigen Pflegekasse die Beitragsentrichtung der Versorgungsbeiträge an das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg beantragt werden.
In unserem Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und den Leistungen im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg.