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Unsere Adresse

Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg
Stadthausbrücke 12
20355 Hamburg

Manchmal muss es ohne Beitragszahlung gehen

Muss ich Beiträge bei dem Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg bezahlen, wenn ich zeitweise keine Einkünfte habe?

Nicht unbedingt. Unter folgenden Bedingungen haben Sie die Möglichkeit, sich beim Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg vorübergehend beitragsfrei stellen zu lassen:

  • wenn Sie zeitweise keine Einkünfte aus einer ärztlichen Tätigkeit beziehen

    und während dieser Zeit auch keine Entgeltersatzleistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld I oder Krankengeld, erhalten.

  • wenn Sie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen

  • in der Mutterschutzzeit

    Wir haben für Sie weitere Informationen zur Mutterschutz- und Kinderbetreuungszeit zusammengestellt.

Bitte informieren Sie uns in allen diesen Fällen.

Bitte beachten Sie:

Jeder Zeitraum, in dem Sie keine Beiträge bezahlen, wirkt sich rentenmindernd aus. Um die Renteneinbußen auszugleichen oder zumindest abzumildern, empfehlen wir Ihnen eine freiwillige Beitragszahlung.
Wenn Sie Ihre bereits erreichte Rentenhöhe aufrechterhalten möchten, sollten Sie darauf achten, dass Sie freiwillige Versorgungsbeiträge in Höhe Ihres bisherigen Beitragsdurchschnitts einzahlen. Sie finden diesen Durchschnittswert in Ihrer jährlichen Anwartschaftsmitteilung.


Sollten Sie auch während einer Beitragsfreistellung auch weiterhin freiwillige Beiträge leisten wollen, sprechen Sie uns an. Wir lassen Ihnen die notwendigen Unterlagen zukommen. 

Ihnen fehlt der Durchblick?

In unserem Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und den Leistungen im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg.