Nicht unbedingt. Unter folgenden Bedingungen haben Sie die Möglichkeit, sich beim Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg vorübergehend beitragsfrei stellen zu lassen:
Bitte informieren Sie uns in allen diesen Fällen.
Jeder Zeitraum, in dem Sie keine Beiträge bezahlen, wirkt sich rentenmindernd aus. Um die Renteneinbußen auszugleichen oder zumindest abzumildern, empfehlen wir Ihnen eine freiwillige Beitragszahlung.
Wenn Sie Ihre bereits erreichte Rentenhöhe aufrechterhalten möchten, sollten Sie darauf achten, dass Sie freiwillige Versorgungsbeiträge in Höhe Ihres bisherigen Beitragsdurchschnitts einzahlen. Sie finden diesen Durchschnittswert in Ihrer jährlichen Anwartschaftsmitteilung.
Sollten Sie auch während einer Beitragsfreistellung auch weiterhin freiwillige Beiträge leisten wollen, sprechen Sie uns an. Wir lassen Ihnen die notwendigen Unterlagen zukommen.
In unserem Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und den Leistungen im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg.