Wenn Sie aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Invalidität Ihrer ärztlichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können, trägt das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg mit einer Berufsunfähigkeitsrente zu Ihrer finanziellen Absicherung bei. Diese
Sie erhalten eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 80% der monatlichen Anwartschaft auf Altersrente, die Sie zum Zeitpunkt des Leistungsfalls erreicht haben.
Dieser Betrag erhöht sich für jedes berechtigte Kind um einen Kinderzuschuss von 15%. Das gilt für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich aktuell in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden und jünger als 27 Jahre alt sind.
Ich möchte meine Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Welche Unterlagen sind nötig?
In unserem Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und den Leistungen im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg.