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Unsere Adresse

Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg
Stadthausbrücke 12
20355 Hamburg

Für den Fall der Fälle - bei Berufsunfähigkeit sichern wir Sie finanziell ab

Ich kann meinen Beruf nicht mehr ausüben. Wie unterstützt mich das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg?

Wenn Sie aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Invalidität Ihrer ärztlichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können, trägt das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg mit einer Berufsunfähigkeitsrente zu Ihrer finanziellen Absicherung bei. Diese

  • wird als Vollrente gezahlt

Sie erhalten eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 80% der monatlichen Anwartschaft auf Altersrente, die Sie zum Zeitpunkt des Leistungsfalls erreicht haben.

Dieser Betrag erhöht sich für jedes berechtigte Kind um einen Kinderzuschuss von 15%. Das gilt für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich aktuell in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden und jünger als 27 Jahre alt sind.

Um eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen zu können, müssen folgende Bedingungen vorliegen:

  • Sie sind medizinisch berufsunfähig

  • Ihre gesamte ärztliche Tätigkeit ist eingestellt

  • die Gehaltsfortzahlung ist eingestellt

    gilt nur für Angestellte

  • die Zahlung von Kranken- oder Verletztengeld ist beendet

Als medizinisch berufsunfähig werden Sie anerkannt, wenn Sie jedwede ärztliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Das heißt:

  • Sie können keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben, bei der das Fachwissen des Heilberufes angewendet oder mitverwendet wird oder werden kann.

  • Diese Fähigkeit ist dauerhaft und umfassend entfallen.

Bitte beachten Sie:

Sie müssen die medizinische Berufsunfähigkeit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen. Das entsprechende Formular finden Sie unten auf dieser Seite.

Der Verwaltungsausschuss kann verfügen, dass zusätzlich eine Begutachtung durch einen unabhängigen Gutachter erfolgen muss.

Ich möchte meine Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Welche Unterlagen sind nötig?

Bitte lesen Sie, bevor Sie einen Rentenantrag stellen, unser "Infoblatt zur Berufsunfähigkeitsrente" sowie unser "Infoblatt für Rentenantragsteller". Wir haben hierin weitere wichtige Informationen zu Ihrem bevorstehenden Rentenbezug zusammengestellt. Danach senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:

  • den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente

    Diesen Antrag können Sie entweder digital oder handschriftlich ausfüllen. Bitte vergessen Sie in keinem Fall Ihre Unterschrift!

  • ein ärztliches Zeugnis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit

    Bitte lassen Sie dieses von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausstellen und unterschreiben.

  • weitere aktuelle medizinische Unterlagen

    sofern vorhanden

  • eine einfache Kopie Ihrer Geburtsurkunde

Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Unterlagen entweder per Post oder in digitaler Form per E-Mail direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Wenn Sie einen Kinderzuschlag beantragen möchten, senden Sie uns bitte ergänzend zu Ihrem Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente

  • einfache Kopien der Geburtsurkunden Ihrer Kinder

  • einen aktuellen Ausbildungsnachweis

    sofern Ihre Kinder das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, aber noch jünger als 27 Jahre alt sind

  • eine amtliche Meldebescheinigung

    sofern Ihre Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Ihnen fehlt der Durchblick?

In unserem Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und den Leistungen im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg.