Als Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg finanzieren wir uns ausschließlich aus den Beiträgen unserer Mitglieder und kommen ohne Zuschüsse von Bund oder Land aus. Dabei kombinieren wir zwei ganz unterschiedliche Finanzierungsansätze
Beide Elemente vereinen wir in einer variablen Mischung, dem modifizierten offenen Deckungsplanverfahren.
Mit dem offenen Deckungsplanverfahren steht uns als Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg ein sehr stabiles Finanzierungsverfahren zur Verfügung.
Nach dem Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung treten insbesondere dann Finanzierungsprobleme auf, wenn immer weniger Beitragszahler für immer mehr Leistungsempfänger aufzukommen haben. Steigende Beiträge und hohe Zuschüsse des Bundes sind die Folge dieser Entwicklung. Da der stetig steigende Bundeszuschuss ausschließlich aus Steuermitteln finanziert wird, drohen Steuererhöhungen. Als schwerpunktmäßig kapitalgedecktes System sind wir mit dem modifizierten offenen Deckungsplanverfahren demographisch weniger anfällig, da wir langfristig Vermögen aufbauen und somit die zukünftigen Beitragszahler entlasten können.
Für kapitalgedeckte Rentenversicherungssysteme bestehen Risiken, da sie von der Kapitalmarktentwicklung abhängig sind, zum Beispiel von der Zinsentwicklung. Deshalb hat das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg in 2008 den kalkulatorischen Rechnungszins, der der Rentenberechnung zugrunde liegt, für alle Beiträge ab 2009 von 4,0% auf 3,5% gesenkt. Damit werden die in Aussicht gestellten Rentenbeträge vorsichtiger kalkuliert. Erzielt das Versorgungswerk jedoch weiterhin eine Nettoverzinsung von mehr als 4%, so kann es die Kapitalerträge oberhalb von 3,5% als jährliche Erhöhungen von Renten und Anwartschaften an die Mitglieder weitergeben, so dass diese nicht schlechter gestellt sind als bei einem Rechnungszins von 4% wie in einigen anderen ärztlichen Versorgungswerken.
Zusätzlich bietet das offene Deckungsplanverfahren als Hybridsystem eine zusätzliche Möglichkeit, flexibel zu reagieren und so die Auswirkungen der Niedrigzinsphasen zumindest abzumildern. Bei Bedarf kann der Umlageanteil in der Finanzierung bis zu einer bestimmten Obergrenze erhöht werden. Dies kann zum Beispiel durch die stärkere Einbeziehung der künftigen Neuzugänge in die versicherungsmathematischen Kalkulationsgrundlagen erfolgen. Auch Erträge aus Beitragsdynamik können - wenn notwendig - als Steuerungsinstrument eingesetzt werden.
Die steigende Lebenserwartung der Menschen hat zum Beispiel längere Zeiten des Rentenbezuges der Mitglieder zur Folge. Längere Phasen des Rentenbezuges erfordern wiederum höhere Rückstellungen. Aus diesem Grund vergleichen wir nach jedem Geschäftsjahr die beobachteten Werte mit unseren versicherungsmathematischen Kalkulationsgrundlagen und passen diese bei Bedarf entsprechend an. Auch durch dieses Vorgehen stellen wir die dauerhafte Finanzierbarkeit der zu erwartenden Rentenverpflichtungen sicher.