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Unsere Adresse

Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg
Stadthausbrücke 12
20355 Hamburg

Im Todesfall sind wir für die Familien unserer Mitglieder da

Wie unterstützt das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg die Angehörigen, wenn ein Mitglied stirbt?

Wenn ein Mitglied unseres Versorgungswerks stirbt, erhalten folgende Familienangehörige im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung Rentenzahlungen vom Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg:

  • Ehegatten oder eingetragene, gleichgeschlechtliche Lebenspartner

  • anspruchsberechtigte Kinder

    Anspruchsberechtigt sind Kinder des verstorbenen Mitglieds bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, falls Sie sich noch in der Ausbildung befinden und ein monatliches Einkommen unterhalb des aktuellen Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung (in 2023 also 1.357,80,30 Euro) erzielen.

Bitte beachten Sie:

  • Eine Hinterbliebenenrente wird grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag gewährt

    Dieser muss innerhalb von sechs Monaten ab Vorliegen der Voraussetzungen gestellt werden, damit er rückwirkend gilt. Anderenfalls beginnt die Rentenzahlung erst ab dem Folgemonat des Antragseingangs.

  • Die Hinterbliebenenrenten werden ab Beginn des Monats bezahlt, der auf den Sterbemonat des Mitglieds folgt

  • Eine Einkommensanrechnung findet nicht statt

    Im Falle der Witwen-/Witwerrente ist ein unbegrenzter Hinzuverdienst möglich. Für Waisenrenten gilt zwar eine Einkommens-Obergrenze, Einkommen unterhalb dieser Grenze werden jedoch nicht auf die Rentenzahlung angerechnet.

Als Witwe beziehungsweise Witwer erhalten Sie eine Rente in Höhe von 70% der zum Zeitpunkt des Todes bestehenden Anwartschaft auf Berufsunfähigkeitsrente beziehungsweise der vom verstorbenen Mitglied bezogenen Rente.

Wenn Sie eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente beantragen möchten, benötigen wir von Ihnen

  • eine einfache Kopie der Sterbeurkunde unseres Mitglieds

  • den Antrag auf Hinterbliebenenrente

    Diesen Antrag können Sie entweder digital oder handschriftlich ausfüllen. Bitte vergessen Sie in keinem Fall Ihre Unterschrift!

  • eine einfache Kopie Ihrer Heiratsurkunde

  • gegebenenfalls einfache Kopien der Geburtsurkunden Ihrer Kinder

Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Unterlagen entweder per Post oder in digitaler Form per E-Mail direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Die Höhe der Halbwaisenrente beträgt 15% der zum Zeitpunkt des Todes bestehenden Anwartschaft auf Berufsunfähigkeitsrente. Hat der Verstorbene zum Todeszeitpunkt bereits eine Rente erhalten, beträgt die Halbwaisenrente 15% dieser Rente.

Die Höhe der Vollwaisenrente beträgt 30% der zum Zeitpunkt des Todes bestehenden Anwartschaft auf Berufsunfähigkeitsrente. Hat der Verstorbene zum Todeszeitpunkt bereits eine Rente erhalten, beträgt die Vollwaisenrente 30% dieser Rente.

Wenn Sie eine Halb- beziehungsweise Vollwaisenrente beantragen möchten, benötigen wir von Ihnen

  • eine einfache Kopie der Sterbeurkunde unseres Mitglieds

    beziehungsweise beider Elternteile, wenn Sie Vollwaise sind

  • den Antrag auf Hinterbliebenenrente

    Diesen Antrag können Sie entweder digital oder handschriftlich ausfüllen. Bitte vergessen Sie in keinem Fall Ihre Unterschrift!

  • eine einfache Kopie Ihrer Geburtsurkunde

  • einen aktuellen Ausbildungsnachweis

    sofern Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben

  • eine amtliche Meldebescheinigung

    sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Unterlagen entweder per Post oder in digitaler Form per E-Mail direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Ihnen fehlt der Durchblick?

In unserem Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und den Leistungen im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg.