Wenn ein Mitglied unseres Versorgungswerks stirbt, erhalten folgende Familienangehörige im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung Rentenzahlungen vom Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg:
In unserem Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und den Leistungen im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg.