Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Meldungen an die berufsständischen Versorgungswerke in elektronischer Form zu erstellen. Nach § 28a Absatz 10 und 11 SGB IV betrifft das
Im Regelfall bietet Ihnen Ihre Gehaltsabrechnungssoftware die Möglichkeit, Meldungen an das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg automatisiert abzugeben. Alternativ können sie die Daten manuell übermitteln:
Bitte übermitteln Sie diese Daten an die zuständige Annahmestelle, die Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH (DASBV GmbH).
Sie erhalten die (erweiterte) Mitgliedsnummer von unserem Mitglied, also Ihrer Angestellten oder Ihrem Angestellten. Sollte Ihnen die achtstellige Mitgliedsnummer bereits bekannt sein, können Sie auch gerne den "MNrBV-AGV Generator" der DASBV GmbH nutzen und die erweiterte zwölfstellige Mitgliedsnummer auf deren Webseite generieren lassen. Die ABV-Nummer des Versorgungswerks der Ärztekammer Hamburg ist dabei die 008.
Sollte Ihnen keine dieser Nummern zugänglich sein, können Sie die elektronischen Meldungen mit der Dummy-Nummer „?0059“ vornehmen.
Der Versorgungsbeitrag an das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg entspricht den jeweils gültigen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, §§ 157 ff SGB VI.
Sie ist - möglichst direkt von Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber - bis zum Letzten eines jeden Monats zu überweisen unter Angabe von
Sie können die Versorgungsbeiträge auch im SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abbuchen lassen. Reichen Sie uns hierfür bitte das SEPA-Mandat ausgefüllt und unterzeichnet zurück.
Bitte verwenden Sie folgende Adress- und Bankdaten:
Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg
Stadthausbrücke 12
20355 Hamburg
Betriebsnummer: 16726040