Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg
Stadthausbrücke 12
20355 Hamburg
Wenn Sie Kranken- oder Verletztengeld beziehen, gelten besondere Regelungen für die Beitragszahlung beim Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg.
wenn Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind.
Die Beitragszahlung des sogenannten Trägeranteils erfolgt dabei direkt von der Krankenkasse an das Versorgungswerk.
Der sogenannte Versichertenanteil ist von Ihnen selbst an das Versorgungswerk zu entrichten. Zur Höhe des zu zahlenden Versichertenanteils informieren wir Sie schriftlich, sobald uns die Krankenkasse die hierfür benötigten Daten übermittelt hat.
Bitte legen Sie eine Mitgliedsbescheinigung unseres Versorgungswerks bei. Sie erhalten diese von uns, sprechen Sie uns an.
wenn Sie uns über den Krankengeldbezug informieren.
Bitte beachten Sie:
Jeder Zeitraum, in dem Sie keine Beiträge bezahlen, wirkt sich rentenmindernd aus. Um die Renteneinbußen auszugleichen oder zumindest abzumildern, empfehlen wir Ihnen die freiwillige Beitragszahlung.
Die Beitragszahlung des sogenannten Trägeranteils erfolgt dabei direkt von der Krankenkasse beziehungsweise vom Unfallversicherungsträger an das Versorgungswerk.
Der sogenannte Versichertenanteil ist von Ihnen selbst an das Versorgungswerk zu entrichten. Zur Höhe des zu zahlenden Versichertenanteils informieren wir Sie schriftlich, sobald uns die Krankenkasse beziehungsweise der Unfallversicherungsträger die hierfür benötigten Daten übermittelt hat.
Bitte legen Sie eine Mitgliedsbescheinigung unseres Versorgungswerks bei. Sie erhalten diese von uns, sprechen Sie uns an.
wenn Sie uns über den Bezug des Verletztengeldes informieren.
Bitte beachten Sie:
Jeder Zeitraum, in dem Sie keine Beiträge bezahlen, wirkt sich rentenmindernd aus. Um die Renteneinbußen auszugleichen oder zumindest abzumildern, empfehlen wir Ihnen die freiwillige Beitragszahlung.