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Unsere Adresse

Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg
Stadthausbrücke 12
20355 Hamburg

Herzlich willkommen im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg

Ich bin Mitglied der Ärztekammer Hamburg oder habe mich dort angemeldet. Was jetzt?

Dann werden Sie grundsätzlich auch Mitglied im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg - wir freuen uns auf Sie. Damit wir Sie bei Ihrer Rentenvorsorge bestmöglich unterstützen und beraten können, bitten wir Sie, uns für Ihre Aufnahme einige Informationen zukommen zu lassen.

  • Wir benötigen von Ihnen in jedem Fall den sogenannten Erhebungsbogen.

    Sie können den Erhebungsbogen digital oder handschriftlich ausfüllen. Bitte vergessen Sie in keinem Fall Ihre Unterschrift! 

Weitere Informationen für neue Mitglieder haben wir Ihnen in unserem Infoblatt zusammen gestellt.

Darüber hinaus sind unter Umständen weitere Schritte notwendig. Welche das sind, ist davon abhängig, wie Sie Ihren Beruf ausüben.

Damit Ihr neuer Arbeitgeber die Beiträge an das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg abführen kann, müssen Sie eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Das heißt, Sie müssen aktiv werden.

Elektronischer DRV-Befreiungsantrag

Der DRV-Befreiungsantrag ist ausschließlich online zu stellen. Sie erreichen das elektronische Antragsformular unter dem folgenden Link:

Hinweise zum Ausfüllen des Antrags:

  • Informationen zum Arbeitgeber

    Geben Sie im Antragsformular unbedingt den Namen und die Adresse Ihres Arbeitgebers an, um die Ablehnung Ihres Antrags zu vermeiden.

  • Mitgliedsnummer & Kammermitgliedschaft

    Falls Sie Ihre vollständige Mitgliedsnummer oder den Beginn Ihrer Kammermitgliedschaft nicht sicher wissen, lassen Sie diese Felder gerne frei und senden den Antrag dennoch ab. Wir tragen diese Informationen gerne für Sie nach.

Bitte beachten Sie:

Damit die beantragte Befreiung auch rückwirkend ab der Aufnahme der Beschäftigung wirksam werden kann, muss Ihr Antrag innerhalb von drei Monaten ab Beschäftigungsbeginn gestellt werden. Bei verspäteter oder ausbleibender Antragstellung tritt eine doppelte Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung und zum Versorgungswerk ein. Versäumen Sie daher bitte nicht die Frist.

In diesem Fall haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Beitragsoptionen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Möglichkeiten haben wir für Sie unter dem Menüpunkt „Selbstständigkeit“ zusammengestellt. Hier finden Sie auch die notwendigen Unterlagen für Ihre individuelle Beitragswahl.

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

Nähere Informationen zum Einsetzen der Pflichtmitgliedschaft sowie zu möglichen Befreiungsmöglichkeiten von der Pflichtmitgliedschaft, zu unseren Leistungen und den Versorgungsbeiträgen finden Sie auch in unseren Informationen für neue Mitglieder.

Bitte senden Sie uns Ihren Erhebungsbogen per Post an

Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg

Stadthausbrücke 12

20355 Hamburg

Sie können Ihre Unterlagen auch in digitaler Form per E-Mail an Ihren zuständigen Sachbearbeiter bzw. Ihre zuständige Sachbearbeiterin senden. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten in diesem Fall unverschlüsselt übermittelt werden.


Sobald Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind und wir die Bestätigung Ihrer Kammermitgliedschaft von der Ärztekammer erhalten haben, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Ihnen fehlt der Durchblick?

In unserem Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und den Leistungen im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg.