Für diese besondere Zeit gibt es beim Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg besondere Optionen. Im Versorgungswerk gewähren wir für jedes Kind einem Elternteil
Sind beide Ehepartner Mitglied im Versorgungswerk, kann der Anspruch von einem Ehepartner geltend gemacht werden.
Die Kinderbetreuungszeiten wirken sich auf die Berufsunfähigkeitsrente aus. Sie werden bei der Berechnung Ihrer Anwartschaft so ausgeklammert, dass Ihre Berufsunfähigkeitsrente nahezu gleich hoch bleibt, auch wenn Sie in dieser Zeit nicht berufstätig sind.
Die Kinderbetreuungszeit im Versorgungswerk hat keine Auswirkungen auf Ihre Regelaltersrente. Sämtliche Beitragszahlungen während der Kinderbetreuungszeit wirken sich natürlich positiv auf die Höhe Ihrer Altersrente aus. Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an.
Zusätzlich können Sie sich auch als Mitglied des Versorgungswerks Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen lassen. Unter Umständen erwerben Sie allein aufgrund dieser Zeiten dort einen Rentenanspruch. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Deutsche Rentenversicherung Bund. Weitere Informationen zum Thema haben wir in unserem "Infoblatt zu Kindererziehungszeiten" für Sie zusammen gefasst.
Mutterschutz- und Kinderbetreuungszeiten haben Auswirkungen auf Ihre Rentenanwartschaften. Wir können sie nur berücksichtigen, wenn wir davon wissen. Und wir erfahren es nur, wenn Sie es uns mitteilen. Deshalb unsere Bitte:
Wir beraten Sie gerne und finden gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung. Sprechen Sie uns an.