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Unsere Adresse

Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg
Stadthausbrücke 12
20355 Hamburg

Damit Sie schnell wieder fit sind - unsere Unterstützung bei Reha-Maßnahmen

Wer trägt die Kosten, wenn ich eine Rehabilitationsmaßnahme benötige?

Bitte rufen Sie uns rechtzeitig vor der geplanten Reha-Maßnahme an. Wir erklären Ihnen das Antragsverfahren und die Kostenübernahmemöglichkeiten gern ausführlich in einem persönlichen Gespräch in der Geschäftsstelle oder auch am Telefon.

Das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg kann sich an den Kosten Ihrer Rehabilitationsmaßnahme auf Ihren Antrag beteiligen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Es handelt sich um eine notwendige, ausschließlich medizinische Rehabilitationsmaßnahme

  • Die Berufsfähigkeit ist infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen ernsthaft gefährdet, gemindert oder ausgeschlossen

  • Die Berufsfähigkeit wird durch die Rehabilitationsmaßnahme voraussichtlich erhalten oder wesentlich gebessert

  • Sie erhalten noch keine Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente

In welcher Höhe werden die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen übernommen? Wie beantrage ich die Übernahme der Kosten?

Das kommt darauf an, ob es sich um eine Anschlussheilbehandlung unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt oder um eine andere medizinische Rehabilitationsmaßnahme handelt.

Bei einem Krankenhausaufenthalt, zum Beispiel aufgrund einer Operation, wird der dortige Sozialdienst mit Ihnen ein Gespräch führen und Sie über eine eventuell erforderliche Anschlussheilbehandlung informieren.

Die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung werden vom Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg nicht übernommen, weil dies in der Regel die Fortsetzung der Krankenbehandlung ist. Damit ist der vorrangig zuständige Kostenträger Ihre Krankenversicherung.

Für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen sind wir als Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg nicht der vorrangige Kostenträger.

Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre gesetzliche Krankenkasse beziehungsweise Ihre private Krankenversicherung.

Nur wenn von dortiger Seite keine Kostenübernahme erfolgt, prüfen wir auf Ihren schriftlichen Antrag hin, ob ein Kostenzuschuss durch das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg möglich ist.

Ein Rechtsanspruch auf einen Kostenzuschuss für Reha-Maßnahmen besteht beim Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg nicht. Über die Kostenbeteiligung und ihre Höhe entscheidet der Verwaltungsausschuss des Versorgungswerks der Ärztekammer Hamburg nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles.

Ich möchte einen Antrag auf Kostenbeteiligung stellen

Bitte senden Sie uns in diesem Fall rechtzeitig vor dem geplanten Beginn der Rehabilitationsmaßnahme folgende Unterlagen zu:

  • den Antrag auf Reha-Zuschuss

    Diesen Antrag können Sie entweder digital oder handschriftlich ausfüllen. Bitte vergessen Sie in keinem Fall Ihre Unterschrift!

  • den Bescheid Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beziehungsweise privaten Krankenversicherung

    hinsichtlich Umfang beziehungsweise Ablehnung einer Kostenbeteiligung

Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Unterlagen entweder per Post oder in digitaler Form per E-Mail direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Ihnen fehlt der Durchblick?

In unserem Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und den Leistungen im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg.