Bitte rufen Sie uns rechtzeitig vor der geplanten Reha-Maßnahme an. Wir erklären Ihnen das Antragsverfahren und die Kostenübernahmemöglichkeiten gern ausführlich in einem persönlichen Gespräch in der Geschäftsstelle oder auch am Telefon.
Das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg kann sich an den Kosten Ihrer Rehabilitationsmaßnahme auf Ihren Antrag beteiligen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Das kommt darauf an, ob es sich um eine Anschlussheilbehandlung unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt oder um eine andere medizinische Rehabilitationsmaßnahme handelt.
In unserem Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und den Leistungen im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg.