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Unsere Adresse

Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg
Stadthausbrücke 12
20355 Hamburg

Für die Kosten im Todesfall – das Sterbegeld

Was zahlt das Versorgungswerk im Todesfall?

Stirbt ein Mitglied des Versorgungswerks, zahlt das Versorgungswerk drei Monatsbeträge der Altersrente (jedoch ohne den Ledigenzuschlag) bzw. der zuletzt erreichten Rentenanwartschaft an die Erben.

Was muss ich dafür einreichen?

Wir benötigen von Ihnen:

  • einen Sterbegeldantrag

  • die Sterbeurkunde

  • einen Erbschein oder das gerichtlich eröffnete Testament

  • ggfs. eine gemeinsame Erklärung der Erben, an wen das Sterbegeld gezahlt werden soll

Ihnen fehlt der Durchblick?

In unserem Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und den Leistungen im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg.