Gesetzliche oder private Anrechte auf Altersversorgung, die Ehepartner während ihrer Ehezeit erwerben, gehören nach dem Willen des Gesetzgebers beiden Partnern zu gleichen Teilen. Im Fall einer Scheidung werden diese Anrechte im Rahmen des Versorgungsausgleichs zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt. Jeder erhält die Hälfte von jedem Anrecht.
Das Familiengericht ermittelt alle Anrechte, die Sie durch Berufstätigkeit oder durch Vermögen während der Ehezeit erworben oder aufrechterhalten haben, also
Als Versorgungswerk sind wir gesetzlich verpflichtet, uns am Verfahren als Versorgungsträger zu beteiligen und dem Familiengericht verschiedene Angaben mitzuteilen.
Auf dieser Grundlage trifft das Familiengericht eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich und informiert die jeweiligen Versorgungsträger. Dabei gilt in der Regel
Sobald die Entscheidung rechtskräftig wird, vermindert sich Ihr Anrecht im Versorgungswerk entsprechend. Über die Umsetzung der familiengerichtlichen Entscheidung erhalten Sie von uns eine aktuelle Renteninformation nach Versorgungsausgleich. Gleichzeitig wird für Ihren geschiedenen Ehepartner ein zweites, von Ihnen unabhängiges „Rentenkonto“ im Versorgungswerk eingerichtet, selbst dann, wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin dem ärztlichen Berufsstand nicht angehört.
Ja, natürlich. Wir übersenden Ihnen nach der Rechtskraft der Entscheidung ausführliche Informationen über Ihre Möglichkeiten, die Minderung Ihrer Anwartschaft durch zusätzliche Zahlungen ganz oder teilweise auszugleichen. Gerne nehmen wir uns auch persönlich Zeit für Sie. Sprechen Sie uns an.
In unserem Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und den Leistungen im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg.