Aber gerne. Im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg ist das dank unserer aufgeschobenen Altersrente kein Problem. Von dieser Möglichkeit können Sie übrigens auch Gebrauch machen, wenn Sie bereits eine Alters-Teilrente beziehen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Infoblatt zur aufgeschobenen Altersrente.
Etwa drei Monate vor Ihrem regulären Rentenbeginn erhalten Sie von uns unaufgefordert die Unterlagen für die Beantragung Ihrer Altersrente. Wünschen Sie einen späteren Rentenbeginn, füllen Sie die Unterlagen nicht aus, sonderen nehmen Sie Kontakt mit dem Versorgungswerk auf. Teilen Sie dazu Ihrem zuständigen Ansprechpartner formlos per Brief, per E-Mail oder am Telefon mit, dass Sie einen Aufschub des Beginns Ihrer Altersrente wünschen.
Sie können während der Aufschubphase jederzeit die Berentung zum Ersten eines Monats beantragen. Die Antragsstellung kann allerdings nicht rückwirkend vorgenommen werden. Der früheste Rentenbeginn ist der Erste des Monats, in dem der Rentenantrag im Versorgungwerk eingeht.
Falls Sie die Antragsunterlagen verlegt haben, können Sie diese gerne auf unserer Seite zur regulären Altersrente oder auf der Seite Formulare herunterladen. Als Bezieher einer Alters-Teilrente nutzen Sie bitte den verkürzten Antrag auf die restliche Altersrente.
In unserem Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und den Leistungen im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg.