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Unsere Adresse

Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg
Stadthausbrücke 12
20355 Hamburg

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Infoblatt

Übergang in den Ruhestand

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Die Optionen Ihres Versorgungswerks für den Einstieg in die Altersrente übersichtlich zusammengestellt.

Für alle, die noch weitermachen möchten - die aufgeschobene Altersrente

Ich möchte noch nicht in Rente gehen. Kann ich den Eintrittstermin hinausschieben?

Aber gerne. Im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg ist das dank unserer aufgeschobenen Altersrente kein Problem. Von dieser Möglichkeit können Sie übrigens auch Gebrauch machen, wenn Sie bereits eine Alters-Teilrente beziehen.

Das Wichtigste zur aufgeschobenen Altersrente im Überblick

  • Aufschub für bis zu drei Jahre nach dem regulären Rentenbeginn möglich

  • als Voll- oder Teilrente mit Zuschlägen

    wenn Sie bereits eine Alters-Teilrente beziehen, ist ein Aufschub für den zweiten Teil Ihrer Rente möglich, ebenfalls mit Zuschlägen

  • gegebenenfalls weitere Beitragszahlung bis zum Rentenbeginn

    die Ihre Altersrente steigert, falls Sie weiterhin ärztlich tätig sind

Für jeden Monat, den Sie die Rente nach dem regulären Rentenbeginn in Anspruch nehmen, beträgt der pauschalierte Zuschlag 0,3 %. Dieser Zuschlag bleibt dauerhaft bestehen.

Darüber hinaus erhöht sich die Altersrente durch weitere Beiträge aus ärztlicher Tätigkeit.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Infoblatt zur aufgeschobenen Altersrente.

Ich möchte meine Altersrente aufschieben. Wie mache ich das?

Etwa drei Monate vor Ihrem regulären Rentenbeginn erhalten Sie von uns unaufgefordert die Unterlagen für die Beantragung Ihrer Altersrente. Wünschen Sie einen späteren Rentenbeginn, füllen Sie die Unterlagen nicht aus, sonderen nehmen Sie Kontakt mit dem Versorgungswerk auf. Teilen Sie dazu Ihrem zuständigen Ansprechpartner formlos per Brief, per E-Mail oder am Telefon mit, dass Sie einen Aufschub des Beginns Ihrer Altersrente wünschen.


Sie können während der Aufschubphase jederzeit die Berentung zum Ersten eines Monats beantragen. Die Antragsstellung kann allerdings nicht rückwirkend vorgenommen werden. Der früheste Rentenbeginn ist der Erste des Monats, in dem der Rentenantrag im Versorgungwerk eingeht.

Falls Sie die Antragsunterlagen verlegt haben, können Sie diese gerne auf unserer Seite zur regulären Altersrente oder auf der Seite Formulare herunterladen. Als Bezieher einer Alters-Teilrente nutzen Sie bitte den verkürzten Antrag auf die restliche Altersrente. 

Ihnen fehlt der Durchblick?

In unserem Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und den Leistungen im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg.