Dynamisierung zum 1. Januar 2023

Delegiertenversammlung beschließt Erhöhung von Renten und Anwartschaften

Das Jahr 2021 war für das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg im Hinblick auf die Kapitalanlage überaus erfolgreich. In ihrer Sitzung zum Jahresabschluss hat die Delegiertenversammlung daher die folgenden Leistungserhöhungen (Dynamisierungen) zum 1. Januar 2023 beschlossen:

  • Anwartschaften und Renten aus Beiträgen bis 2008 werden um 2,5% erhöht

  • Anwartschaften und Renten aus Beiträgen ab 2009 werden um 3,0% erhöht

    Die auf einem Rechnungszins von 3,5% basierenden Renten und Anwartschaften aus Beiträgen ab 2009 sind statutgemäß um 0,5%-Punkte mehr zu erhöhen als die auf einem Rechnungszins von 4,0% basierenden Renten und Anwartschaften aus Beiträgen bis 2008.

Da die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2022 nicht angehoben, sondern sogar um 50 Euro im Monat gesenkt wurde, müssen die Anwartschaftsberechtigten keinen höheren Beitrag als bisher zahlen. Aufgrund der gleichbleibenden Belastung erhalten Anwärter und Rentner also daher dieselben prozentualen Leistungserhöhungen.