Elektronischer DRV-Befreiungsantrag

Anträge auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ab sofort nur noch elektronisch möglich

Um eine doppelte Beitragspflicht zu vermeiden, beantragen angestellt tätige Ärztinnen und Ärzte bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit die Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zugunsten ihrer Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg. 

Um die Bearbeitung der Anträge durch die DRV zu beschleunigen, hält nun auch hier die Digitalisierung Einzug. Ab sofort erfolgt die Beantragung der DRV-Befreiung daher ausschließlich online unter dem folgenden Link:   

Nachdem die DRV positiv über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie Ihren Befreiungsbescheid per Post. Sie erhalten zusätzlich ein Bescheidexemplar für Ihren Arbeitgeber. Bitte leiten Sie dieses umgehend an Ihren Arbeitgeber weiter, damit Ihre Rentenversicherungsbeiträge anschließend an das Versorgungswerk abgeführt werden können. 

Wichtig! Der DRV-Befreiungsantrag gilt nach wie vor nur dann rückwirkend ab Aufnahme der neuen Tätigkeit, wenn er innerhalb von drei Monaten nach Beschäftigungsbeginn gestellt wird. 

Das Versorgungswerk ist dabei verpflichtet, jeden gestellten Antrag an die DRV weiterzuleiten, auch wenn dieser fehlerhaft oder unvollständig ist, beachten Sie daher bitte die folgenden Hinweise zum Ausfüllen des Antrags:

  • Informationen zum Arbeitgeber

    Geben Sie im Antragsformular unbedingt den Namen und die Adresse Ihres Arbeitgebers an, um die Ablehnung Ihres Antrags zu vermeiden. 

  • Mitgliedsnummer & Kammermitgliedschaft

    Falls Sie Ihre vollständige Mitgliedsnummer oder den Beginn Ihrer Kammermitgliedschaft nicht sicher wissen, lassen Sie diese Felder gerne frei und senden den Antrag dennoch ab. Wir tragen diese Informationen gerne für Sie nach.