Neues Mitgliederportal des Versorgungswerks
Machen Sie mit und nutzen Sie die Vorteile
01.02.2023
Elektronischer DRV-Befreiungsantrag
Anträge auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ab sofort nur noch elektronisch möglich
29.11.2022
Energiepreispauschale
Rentnerinnen und Rentner der Versorgungswerke bleiben bislang unberücksichtigt
28.11.2022
Informationsveranstaltung für Mitglieder am 14. Februar 2023
Teilnahme vor Ort oder per Videokonferenz möglich - Anmeldung erforderlich
26.10.2022
Dynamisierung zum 1. Januar 2023
Delegiertenversammlung beschließt Erhöhung von Renten und Anwartschaften
26.10.2022
Um eine doppelte Beitragspflicht zu vermeiden, beantragen angestellt tätige Ärztinnen und Ärzte bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit die Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zugunsten ihrer Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg.
Um die Bearbeitung der Anträge durch die DRV zu beschleunigen, hält nun auch hier die Digitalisierung Einzug. Ab sofort erfolgt die Beantragung der DRV-Befreiung daher ausschließlich online unter dem folgenden Link:
Nachdem die DRV positiv über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie Ihren Befreiungsbescheid per Post. Sie erhalten zusätzlich ein Bescheidexemplar für Ihren Arbeitgeber. Bitte leiten Sie dieses umgehend an Ihren Arbeitgeber weiter, damit Ihre Rentenversicherungsbeiträge anschließend an das Versorgungswerk abgeführt werden können.
Wichtig! Der DRV-Befreiungsantrag gilt nach wie vor nur dann rückwirkend ab Aufnahme der neuen Tätigkeit, wenn er innerhalb von drei Monaten nach Beschäftigungsbeginn gestellt wird.
Das Versorgungswerk ist dabei verpflichtet, jeden gestellten Antrag an die DRV weiterzuleiten, auch wenn dieser fehlerhaft oder unvollständig ist, beachten Sie daher bitte die folgenden Hinweise zum Ausfüllen des Antrags: