Neues Mitgliederportal des Versorgungswerks
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01.02.2023
Elektronischer DRV-Befreiungsantrag
Anträge auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ab sofort nur noch elektronisch möglich
29.11.2022
Energiepreispauschale
Rentnerinnen und Rentner der Versorgungswerke bleiben bislang unberücksichtigt
28.11.2022
Informationsveranstaltung für Mitglieder am 14. Februar 2023
Teilnahme vor Ort oder per Videokonferenz möglich - Anmeldung erforderlich
26.10.2022
Dynamisierung zum 1. Januar 2023
Delegiertenversammlung beschließt Erhöhung von Renten und Anwartschaften
26.10.2022
Im Rahmen ihres 3. Entlastungspakets beschloss die Bundesregierung im September 2022, allen Empfängern von Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen-/Witwerrenten der gesetzlichen Rentenversicherung aus Steuermitteln eine Energiepreispauschale von 300 Euro zu gewähren.
Das im Oktober dazu verabschiedete Gesetz sieht dabei jedoch keine Zahlung an Rentnerinnen und Rentner der Versorgungswerke vor. Vielmehr verweist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf die gesetzgeberische Zuständigkeit der Bundesländer für die berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Da es sich bei der Energiepreispauschale jedoch um eine Entlastungsmaßnahme aus Steuermitteln und nicht eine beitragsfinanzierte Rentenleistung handelt, sehen die Bundesländer wiederum den Bund in der Pflicht.
Dies könnte gegen den Gleichbehandlungsgrundatz der Verfassung verstoßen. Daher kann das aktuelle politische Vorgehen als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft werden. Bereits seit Bekanntwerden des Gesetzesvorhabens setzt sich daher die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) im intensiven Austausch mit den politisch Verantwortlichen für eine Änderung der entsprechenden Beschlusslage ein. Bislang führten diese Bemühungen jedoch nicht zum Erfolg.
Ob die Rentner der berufsständischen Versorgungswerke daher letztlich auch die Energiepreispauschale aus Steuermitteln erhalten werden, könnte - als ultima ratio - vor dem Verfassungsgericht geklärt werden müssen.