Im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um höhere Beitragszahlungen zu leisten:
Welche der beiden Möglichkeiten für ein Mitglied attraktiver ist, richtet sich vor allem nach dem Alter des Mitglieds: Für jüngere Mitglieder ist die Höherversorgung interessanter, für ältere Mitglieder der erhöhte Versorgungsbeitrag.
Zudem ist auch eine Kombination aus erhöhten Versorgungsbeiträgen und Höherversorgung möglich. Wichtig ist nur, dass die Summe der gezahlten Beiträge und der Höherversorgung innerhalb eines Kalenderjahres das 2,5-fache des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigt.
Bitte beachten Sie, dass freiwillige Beiträge nur dann für das jeweils laufende Geschäftsjahr rentenwirksam werden, wenn sie bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres unserem Konto gutgeschrieben wurden.
Zahlungen zur Aufstockung Ihrer Beiträge können Sie jedes Jahr leisten - Sie müssen aber nicht! So bleiben Sie flexibel und können Altersversorgung und Steuerersparnis ganz nach Ihren individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen jährlich neu gestalten.
Sofern Sie monatlich laufend erhöhte Versorgungsbeiträge entrichten, ist die Beendigung der freiwilligen Beitragszahlung nur laufend, aber nicht rückwirkend möglich. Auch Versorgungsbeiträge, die Sie freiwillig im Rahmen einer Aufstockung an das Versorgungswerk geleistet haben, dürfen nicht zurückgezahlt werden, sondern werden stets für Sie verrentet.
In unserem Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und den Leistungen im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg.