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Unsere Adresse

Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg
Stadthausbrücke 12
20355 Hamburg

Passen Sie Ihre Altersversorgung flexibel Ihren Möglichkeiten an - mit aufgestockten Beiträgen

Versorgungsbeiträge aufstocken - was habe ich davon?

  • Sie steigern mit freiwilligen Zusatzbeiträgen Ihr Versorgungsniveau

    sinnvoll, da bei Rentenbeginn die nachgelagerte Besteuerung einsetzt

  • Sie reduzieren zusätzlich durch den Sonderausgabenabzug Ihre aktuelle Steuerlast

    zu Gunsten Ihrer Altersversorgung

Welche Möglichkeiten habe ich, um meine Beiträge aufzustocken?

Im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um höhere Beitragszahlungen zu leisten:

Erhöhte Versorgungsbeiträge werden monatlich - also laufend - entrichtet. Sie orientieren sich am allgemeinen Versorgungsbeitrag, also dem höchsten Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Möglich ist eine Aufstockung bis zum 1,1-fachen, 1,2-fachen oder 1,3-fachen des allgemeinen Versorgungsbeitrag. Die genauen Euro-Beträge entnehmen Sie bitte unserer Beitragsstaffel.

Wichtig! Ihre Beitragsentscheidung kann immer nur laufend, aber nicht rückwirkend umgesetzt werden. Sollten Sie erhöhte Versorgungsbeiträge leisten wollen, teilen Sie uns dies bitte mit und wir stellen Ihr Mitgliedskonto entsprechend um. Gleiches gilt für die Beendigung der Zahlung erhöhter Versorgungsbeiträge.

Mitglieder des Versorgungswerks können einmal jährlich einen Beitrag zur zusätzlichen Höherversorgung entrichten. Dieser muss mindestens 500 Euro betragen und darf in Summe mit den übrigen geleisteten Versorgungsbeiträgen in einem Jahr nicht mehr als das 2,5-fache des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung betragen. 

Aus den zusätzlichen Höherversorgungsbeiträgen erhält das Mitglied eine zusätzliche Anwartschaft auf Alters- bzw. Berufsunfähigkeitsrente. Bei der Verrentung der Höherversorgung wird berücksichtigt, in welchem Alter jeweils Beiträge entrichtet wurden, d.h. je jünger Sie bei der Zahlung von Höherversorgungsbeiträgen sind, umso höher fällt die Rente daraus aus. 

Welche der beiden Möglichkeiten für ein Mitglied attraktiver ist, richtet sich vor allem nach dem Alter des Mitglieds: Für jüngere Mitglieder ist die Höherversorgung interessanter, für ältere Mitglieder der erhöhte Versorgungsbeitrag. 

Zudem ist auch eine Kombination aus erhöhten Versorgungsbeiträgen und Höherversorgung möglich. Wichtig ist nur, dass die Summe der gezahlten Beiträge und der Höherversorgung innerhalb eines Kalenderjahres das 2,5-fache des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigt.

Versorgungsbeiträge aufstocken - wie mache ich das?

  • Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

    Teilen Sie uns mit, in welcher Form Sie Ihre Beiträge aufstocken möchten. Wir berechnen Ihnen außerdem gerne Ihre individuellen Beiträge, die Sie im laufenden Kalenderjahr für die freiwillige Höherversorgung einzahlen können.

Bitte beachten Sie, dass freiwillige Beiträge nur dann für das jeweils laufende Geschäftsjahr rentenwirksam werden, wenn sie bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres unserem Konto gutgeschrieben wurden.

Kann ich meine Beitragswahl wieder ändern?

Zahlungen zur Aufstockung Ihrer Beiträge können Sie jedes Jahr leisten - Sie müssen aber nicht! So bleiben Sie flexibel und können Altersversorgung und Steuerersparnis ganz nach Ihren individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen jährlich neu gestalten.

Sofern Sie monatlich laufend erhöhte Versorgungsbeiträge entrichten, ist die Beendigung der freiwilligen Beitragszahlung nur laufend, aber nicht rückwirkend möglich. Auch Versorgungsbeiträge, die Sie freiwillig im Rahmen einer Aufstockung an das Versorgungswerk geleistet haben, dürfen nicht zurückgezahlt werden, sondern werden stets für Sie verrentet.

Ihnen fehlt der Durchblick?

In unserem Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und den Leistungen im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg.