Die Kapitalanlagen des Versorgungswerks der Ärztekammer Hamburg unterliegen den Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) in Verbindung mit der sogenannten Anlageverordnung. Diese legen fest, dass das Vermögen so zu diversifizieren ist, dass
erreicht wird. Die Anlageverordnung gibt uns bestimmte Bandbreiten für die einzelnen Anlageklassen vor. Sie legt also fest, wie viel Prozent unseres Kapitals wir höchstens in die jeweilige Anlageklasse investieren dürfen. Innerhalb dieser regulatorischen Bedingungen können wir als Versorgungswerk frei entscheiden, wie wir quantitativ und qualitativ unsere Asset Allokation implementieren.