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Unsere Adresse

Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg
Stadthausbrücke 12
20355 Hamburg

Unsere Kapitalanlage bewegt sich innerhalb gesetzlicher Leitplanken

Welche gesetzlichen Bestimmungen muss das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg bei der Kapitalanlage beachten?

Die Kapitalanlagen des Versorgungswerks der Ärztekammer Hamburg unterliegen den Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) in Verbindung mit der sogenannten Anlageverordnung. Diese legen fest, dass das Vermögen so zu diversifizieren ist, dass

  • eine möglichst große Sicherheit und Rentabilität

  • bei jederzeitiger Liquidität des Versorgungswerkes

  • unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung der Kapitalanlagen

erreicht wird. Die Anlageverordnung gibt uns bestimmte Bandbreiten für die einzelnen Anlageklassen vor. Sie legt also fest, wie viel Prozent unseres Kapitals wir höchstens in die jeweilige Anlageklasse investieren dürfen. Innerhalb dieser regulatorischen Bedingungen können wir als Versorgungswerk frei entscheiden, wie wir quantitativ und qualitativ unsere Asset Allokation implementieren.