Die oben dargestellten Zahlen sollen beispielhaft aufzeigen, wie die Versorgungswerksrente bei isolierter Betrachtung (ohne eventuelle weitere relevante Einnahmen) durch Steuern und Kranken-/ Pflegeversicherungsbeiträge geschmälert wird bzw. durch Inflation an Kaufkraft verliert.
Das Versorgungswerk kann keinerlei Gewähr für die oben dargestellten beispielhaften Zahlen übernehmen.
Die zukünftigen jährlichen Erhöhungen von Anwartschaften und Renten hängen von der Kapitalmarktentwicklung ab und lassen sich daher nicht verlässlich voraussagen.
Bei der Berechnung der Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge und Steuern werden die Beitragsbemessungsgrenzen und Beitrags-/Steuersätze zum Stand 2023 verwendet, die sich bis zum Renteneintritt noch verändern werden. Es handelt sich insoweit nicht um Steuer- bzw. Rechtsberatung. Im konkreten Einzelfall empfehlen wir die Hinzuziehung eines (steuer)rechtlichen Beraters.
Erzielt der Versorgungswerksrentner oder sein Ehegatte über die Versorgungswerksrente hinaus weitere Einnahmen, so steigt auch der Steuersatz (und eventuell der Krankenversicherungsbeitrag) auf die Versorgungswerksrente bzw. die weiteren Einnahmen (Progression). Dieser mögliche Progressions-Effekt wurde vorliegend nicht berücksichtigt.
Das Ergebnis der Berechnung ist daher nicht als exakte Zahl, sondern als Schätzwert für die Größenordnung der Nettorente zu verstehen.