haev-regulaere-altersrente-header-modified.jpghaev-regulaere-altersrente-header-modified.jpghaev-regulaere-altersrente-header-modified.jpg

Unsere Adresse

Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg
Stadthausbrücke 12
20355 Hamburg

Flyer preview

Infoblatt

Übergang in den Ruhestand

Flyer preview

Die Optionen Ihres Versorgungswerks für den Einstieg in die Altersrente übersichtlich zusammengestellt.

Ohne Wenn und Aber - die reguläre Altersrente

Welche Bedingungen gelten für mich, wenn ich "ganz normal" in Rente gehen möchte?

Ihre reguläre Altersrente beginnt mit dem ersten Tag des Monats, der auf Ihren 67. Geburtstag folgt. Nur für die Geburtsjahrgänge bis 1959 gelten abweichende Termine. Ihren persönlichen regulären Rentenbeginn finden Sie in Ihrer jährlichen Anwartschaftsmitteilung.

Das Wichtigste zur regulären Altersrente im Überblick

  • startet zum regulären Rentenbeginn

  • als Vollrente ohne Abschläge

  • ohne weitere Beitragszahlung

Die Unterlagen für die Beantragung Ihrer Altersrente erhalten Sie von uns unaufgefordert ca. drei Monate vor Ihrem regulären Rentenbeginn.

Nein. Wenn Sie eine Altersrente beziehen, können Sie trotzdem weiterhin ärztlich tätig sein. Sie müssen in diesem Fall auch keine Hinzuverdienstgrenzen beachten. Die Beitragszahlung an das Versorgungswerk entfällt.

Als angestellte Ärztin oder als angestellter Arzt gibt es jedoch eine Besonderheit zu beachten: Nach dem Beginn der Altersrente sind Beschäftigte grundsätzlich rentenversicherungsfrei. Trotzdem muss ein Arbeitgeber den gesetzlichen Arbeitgeberanteil (50 Prozent) an die gesetzliche Rentenversicherung entrichten, und zwar in derselben Höhe wie für seine rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Nur der Arbeitnehmeranteil entfällt also. Erkundigen Sie sich daher am besten bei Ihrer zuständigen Personalstelle über die arbeitsrechtlichen Auswirkungen eines Rentenantrages bevor Sie den Rentenantrag bei uns stellen.

Ja. Ihre Altersrente ist steuerpflichtig. Außerdem müssen Sie von der Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen, an denen sich das Versorgungswerk nicht beteiligt.

Sie möchten früher oder später in die Rente starten? Sie möchten einen flexiblen Übergang vom Berufsleben in die Rente und deshalb zunächst nur einen Teil Ihrer Rente beziehen? Bei der Gestaltung Ihrer Altersrente haben Sie viel Spielraum.

Ich möchte meine Altersrente beantragen. Welche Unterlagen sind nötig?

Bitte lesen Sie, bevor Sie einen Rentenantrag stellen, unser "Infoblatt für Rentenantragsteller". Wir haben hierin weitere wichtige Informationen zu Ihrem bevorstehenden Rentenbezug zusammengestellt. Danach senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:

  • den Antrag auf Altersrente

    Diesen Antrag können Sie entweder digital oder handschriftlich ausfüllen. Bitte vergessen Sie in keinem Fall Ihre Unterschrift!

  • eine einfache Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vor- und Rückseite)

  • gegebenenfalls einfache Kopien der Geburtsurkunden Ihrer Kinder

Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Unterlagen entweder per Post oder in digitaler Form per E-Mail direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Ihnen fehlt der Durchblick?

In unserem Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und den Leistungen im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg.