Update: Energiepreispauschale

Warten auf Entscheidung in der Politik

Bisher blieben Rentnerinnen und Rentner berufsständischer Versorgungswerke bei der im September 2022 von der Politik beschlossenen Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro unberücksichtigt (News vom 29.11.2022). Auf die Beseitigung dieser Ungleichbehandlung wirkt unser Dachverband - die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke (ABV) - seitdem intensiv hin. Derzeit prüft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), inwiefern die Notwendigkeit bestehe, die Energiepreispauschale auch an bisher unberücksichtigte Gruppen auszuzahlen. Das Ergebnis dieser Prüfung heißt es daher aktuell abzuwarten. 

Erst wenn eine verlässliche politische Entscheidung in Hinblick auf die Berücksichtigung berufsständisch versicherter Rentnerinnen und Rentner getroffen wurde, können gegebenenfalls weitere Schritte geprüft werden - wie etwa die Vorbereitung einer Verfassungsbeschwerde.