Gerne. Mit der Alters-Teilrente ist Weiterarbeiten mit Beitragszahlung an das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg ausdrücklich erlaubt. Und das ohne Hinzuverdienstgrenzen.
Bitte lesen Sie, bevor Sie einen Rentenantrag stellen, unser "Infoblatt für Rentenantragsteller". Wir haben hierin weitere wichtige Informationen zu Ihrem bevorstehenden Rentenbezug zusammengestellt. Danach senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:
Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Unterlagen entweder per Post oder in digitaler Form per E-Mail direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Da Sie bereits eine Alters-Teilrente beziehen, benötigen wir von Ihnen nur noch
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In unserem Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und den Leistungen im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg.