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Unsere Adresse

Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg
Stadthausbrücke 12
20355 Hamburg

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Infoblatt

Übergang in den Ruhestand

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Die Optionen Ihres Versorgungswerks für den Einstieg in die Altersrente übersichtlich zusammengestellt.

Für einen fließenden Übergang - die Alters-Teilrente

Ich möchte weiter arbeiten und gleichzeitig schon einen Teil meiner Rente beziehen. Geht das?

Gerne. Mit der Alters-Teilrente ist Weiterarbeiten mit Beitragszahlung an das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg ausdrücklich erlaubt. Und das ohne Hinzuverdienstgrenzen.

Das Wichtigste zur Alters-Teilrente im Überblick

  • startet frühestens fünf Jahre vor dem regulären Rentenbeginn

  • als anteilige Zahlung Ihrer Altersrente

    Sie wählen, ob Sie 30, 50 oder 70% Ihrer Rente vorgezogen erhalten möchten.

  • weitere Beitragszahlung

    die den zweiten Teil Ihrer Altersrente steigert

  • mit Vorteilen bei der Besteuerung

Sie erhalten auf der einen Seite bereits eine monatliche Rentenzahlung in Form der Alters-Teilrente. Sie entscheiden, ob diese 30, 50 oder 70% Ihrer Gesamtrente betragen soll. Der erste Teil der Altersrente kann vor dem regulären Rentenbeginn, zum regulären Rentenbeginn oder als aufgeschobene Altersrente in Anspruch genommen werden.

Der Bezug einer Teilrente allein hat dabei keine Auswirkung auf Ihre zukünftigen Versorgungsbeiträge. Diese ändern sich nur, wenn sich auch Ihr Einkommen oder Ihr beruflicher Status ändert.

Auf der anderen Seite steigern Sie durch die fortgeführte Zahlung von Versorgungsbeiträgen Ihren noch nicht in Anspruch genommenen zweiten Teil der Altersrente. Auch der zweite Teil der Altersrente kann vor dem regulären Rentenbeginn, zum regulären Rentenbeginn oder als aufgeschobene Altersrente bis maximal drei Jahre nach dem regulären Rentenbeginn in Anspruch genommen werden.

Falls Sie Ihre Teilrente bereits vor dem regulären Rentenbeginn in Anspruch nehmen möchten, beträgt der pauschalierte Abschlag  0,35 % pro vorgezogenen Monat. Im Falle einer Aufschiebung des Rentenbeginns erhalten Sie für jeden Monat, den Sie die Teilrente nach dem regulären Rentenbeginn in Anspruch nehmen einen pauschalierten Zuschlag von 0,3 %. Diese Ab- bzw. Zuschläge werden separat für die beiden Teile der Teilrente berechnet und bleiben dauerhaft bestehen.

Bei der Alters-Teilrente profitieren Sie von einer Besonderheit.

Bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 2040 muss die gesamte Altersrente versteuert werden. Für einen Rentenbeginn davor gilt: Je früher man in Rente geht, desto geringer ist der Prozentsatz der Rente, der für die Steuerveranlagung herangezogen wird. Ihr Vorteil: Der Besteuerungssatz richtet sich ausschließlich nach dem Beginn der Alters-Teilrente. Sie bewahren sich also den günstigeren Steuersatz auch für den zweiten Teil der Altersrente, obwohl diese erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt.

Einzahlungen, die Sie neben dem Alters-Teilrentenbezug in das Versorgungswerk vornehmen, können Sie selbstverständlich weiterhin im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend machen.

Ja. Ihre Altersrente ist steuerpflichtig. Außerdem müssen Sie von der Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen, an denen sich das Versorgungswerk nicht beteiligt.

Ich möchte meine Alters-Teilrente beantragen. Welche Unterlagen sind nötig?

Bitte lesen Sie, bevor Sie einen Rentenantrag stellen, unser "Infoblatt für Rentenantragsteller". Wir haben hierin weitere wichtige Informationen zu Ihrem bevorstehenden Rentenbezug zusammengestellt. Danach senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:

  • den Antrag auf Alters-Teilrente

    Diesen Antrag können Sie entweder digital oder handschriftlich ausfüllen. Bitte vergessen Sie in keinem Fall Ihre Unterschrift!

  • eine einfache Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vor- und Rückseite)

  • gegebenenfalls einfache Kopien der Geburtsurkunden Ihrer Kinder

Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Unterlagen entweder per Post oder in digitaler Form per E-Mail direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Ich möchte den zweiten Teil meiner Altersrente beantragen. Welche Unterlagen sind nötig?

Da Sie bereits eine Alters-Teilrente beziehen, benötigen wir von Ihnen nur noch

  • den verkürzten Antrag auf Altersrente

    Diesen Antrag können Sie entweder digital oder handschriftlich ausfüllen. Bitte vergessen Sie in keinem Fall Ihre Unterschrift!

Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Unterlagen entweder per Post oder in digitaler Form per E-Mail direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Ihnen fehlt der Durchblick?

In unserem Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und den Leistungen im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg.