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Unsere Adresse

Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg
Stadthausbrücke 12
20355 Hamburg

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Infoblatt

Übergang in den Ruhestand

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Die Optionen Ihres Versorgungswerks für den Einstieg in die Altersrente übersichtlich zusammengestellt.

Damit Sie mehr Zeit für sich haben - die vorgezogene Altersrente

Ich möchte vorzeitig in Rente gehen. Geht das?

Mit der vorgezogenen Altersrente können Sie als Mitglied  des Versorgungswerks der Ärztekammer Hamburg Ihren persönlichen Rentenbeginn flexibel regeln.

Das Wichtigste zur vorgezogenen Altersrente im Überblick

  • startet frühestens fünf Jahre vor dem regulären Rentenbeginn

  • als Vollrente mit Abschlägen

  • ohne weitere Beitragszahlung

Für jeden Monat, den Sie die Rente vor dem regulären Rentenbeginn in Anspruch nehmen, beträgt der pauschalierte Abschlag 0,35%. Dieser Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.

Außerdem sinkt die Altersrente durch die weniger gezahlten Beiträge.

Nein. Wenn Sie eine Altersrente beziehen, können Sie trotzdem weiterhin ärztlich tätig sein. Sie müssen in diesem Fall auch keine Hinzuverdienstgrenzen beachten. Die Beitragszahlung an das Versorgungswerk entfällt.

Als angestellte Ärztin oder als angestellter Arzt gibt es jedoch eine Besonderheit zu beachten: Nach dem Beginn der Altersrente sind Beschäftigte grundsätzlich rentenversicherungsfrei. Trotzdem muss ein Arbeitgeber den gesetzlichen Arbeitgeberanteil (50 Prozent) an die gesetzliche Rentenversicherung entrichten, und zwar in derselben Höhe wie für seine rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Nur der Arbeitnehmeranteil entfällt also. Erkundigen Sie sich daher am besten bei Ihrer zuständigen Personalstelle über die arbeitsrechtlichen Auswirkungen eines Rentenantrages bevor Sie den Rentenantrag bei uns stellen.

Wenn Sie weiterhin ärztlich tätig sein möchten, ist für Sie vielleicht auch unsere Alters-Teilrente interessant. Bei dieser haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, weiterhin Versorgungsbeiträge einzuzahlen.

Ja. Ihre Altersrente ist steuerpflichtig. Außerdem müssen Sie von der Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen, an denen sich das Versorgungswerk nicht beteiligt.

Ich möchte meine Altersrente beantragen. Welche Unterlagen sind nötig?

Bitte lesen Sie, bevor Sie einen Rentenantrag stellen, unser "Infoblatt für Rentenantragsteller". Wir haben hierin weitere wichtige Informationen zu Ihrem bevorstehenden Rentenbezug zusammengestellt. Danach senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:

  • den Antrag auf Altersrente

    Diesen Antrag können Sie entweder digital oder handschriftlich ausfüllen. Bitte vergessen Sie in keinem Fall Ihre Unterschrift!

  • eine einfache Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)

  • gegebenenfalls einfache Kopien der Geburtsurkunden Ihrer Kinder

Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Unterlagen entweder per Post oder in digitaler Form per E-Mail direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Ihnen fehlt der Durchblick?

In unserem Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft und den Leistungen im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg.